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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.10.1977 - VII B 22/77   

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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.10.1977 - VII B 22/77 (https://dejure.org/1977,10587)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.10.1977 - VII B 22/77 (https://dejure.org/1977,10587)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. Oktober 1977 - VII B 22/77 (https://dejure.org/1977,10587)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 1978, 67
  • DÖV 1978, 294
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 16.01.1997 - III ZR 117/95

    Schadensersatzprozeß wegen des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich geht in eine

    Geht es um die Beurteilung des Vertrauensschutzes einer als "Grundentscheidung"/"Grundsatzgenehmigung" (Ossenbühl DVBl. 1980, 803, 807; ders. NJW 1980, 1353, 1355) für das gesamte Genehmigungsverfahren naturgemäß besonders bedeutsamen ersten Teilgenehmigung, so kann es, wenn die Auffassungen über die Möglichkeiten zur Ausgestaltung und über die Auswirkungen derselben sich gewandelt oder erst später durch höchstrichterliche Entscheidungen geklärt worden sind, auf die zur Zeit des Erlasses naheliegende oder zumindest vertretbare Sicht ankommen (vgl. etwa zum Verständnis einer mit Freigabevorbehalten versehenen ersten Teilgenehmigung als "inhaltlich beschränkte Vollerrichtungsgenehmigung" einerseits VG Koblenz NJW 1980, 1411, 1412, andererseits - ablehnend - BVerwGE 80, 207, 212 f; 92, 185, 188; zur Frage, ob eine so gestaltete erste Teilgenehmigung eine "Konzeptgenehmigung" beinhaltete, einerseits OVG Rheinland-Pfalz ET 1986, 444, andererseits - verneinend - BVerwGE 80, 207, 212; 92, 185, 188 f; dazu, ob die erste atomrechtliche Teilgenehmigung notwendigerweise eine sog. Standortgenehmigung umfaßte, einerseits OVG Lüneburg DVBl. 1978, 67, 68; OVG Rheinland-Pfalz NJW 1982, 197, 198; andererseits verneinend - BVerwG DVBl. 1988, 148 ; zur früheren Beurteilung dieser Fragen vgl. im übrigen Mutius/Schoch DVBl. 1983, 149; Ossenbühl DVBl. 1980, 803; ders. NJW 1980, 1353).
  • BVerwG, 22.12.1980 - 7 C 84.78

    Anfechtung einer atomrechtlichen Teilgenehmigungen, Entgegenstehende

    Das Oberverwaltungsgericht Münster hat einen solchen Drittschutz (allerdings bezogen auf § 21 der Ersten Strahlenschutzverordnung i.d.F. vom 15. Oktober 1965 [BGBl. I S. 1654] - 1. SSVO -) mit der Erwägung begründet, die Dosisgrenzwerte seien keine Schwellenwerte, jenseits derer das Risiko für den einzelnen als unbeachtlich oder aber wegen seiner Geringfügigkeit oder seiner geringen Wahrscheinlichkeit als grundsätzlich zumutbar zu gelten habe (OVG Münster, Urteil vom 20. Februar 1975 - VII A 911/69 -, ET 1975, 220 [223 ff.]; ebenso OVG Lüneburg, Beschluß vom 17. Oktober 1977 - VII OVG B 22/77 - DVBl. 1978, 67 [69]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.1981 - 7 A 96/79

    Rechtmäßigkeit der Ersten Teilgenehmigung des Ministeriums für Wirtschaft und

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  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.07.1980 - 7 B 86/77

    Bindung der Wasserbehörde an eine atomrechtliche Standortgenehmigung; Befugnis

    Wie der Senat in dem Beschluß vom 17. Oktober 1977 - 7 OVG B 22/77 - (DVBl 1978, 67 [OVG Niedersachsen 17.10.1977 - VII OVG B 22/77] ) entschieden und wie inzwischen das Bundesverfassungsgericht (Besohl, v. 20.12.1979 - 1 BvR 385/77 -, DVBl 1980, 356/361) bestätigt hat, ist die ständige Praxis der Genehmigungsbehörden, atomrechtliche Gemehmigungsbescheide für sofort vollziehbar zu erklären, mit Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar, soweit die Betroffenen hierdurch keine irreparablen Eingriffe in ihre Rechtssphäre ohne die Möglichkeit eines effektiven, mindestens vorläufigen, Rechtsschutzes erleiden.
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